ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG PowerChute Netzwerk Shutdown (PCNS) (kurz „EULA“: End User License Agreement) Version – 03 August 2021 (SZ) WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: LESEN SIE SICH DIESE EULA BITTE SORGFÄLTIG DURCH, DA SIE IHRE NUTZUNG DER ZUGEHÖRIGEN SOFTWARE REGELT, UNGEACHTET DESSEN, OB SIE DIE SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEG, PER DOWNLOAD ODER AUF EINER CD, EINEM ANDEREN SPEICHERMEDIUM ODER DATENTRÄGER ERWORBEN HABEN. DES WEITERN UNTERLIEGT IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE DIESER EULA, UNGEACHTET DESSEN, OB IHNEN EINE PROBE-, EVALUIERUNGS-, DEMO-, STANDARD- ODER ANDERE ART VON LIZENZ ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE GEWÄHRT WURDE. ZUR BESTÄTIGUNG, DASS SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER EULA ZUSTIMMEN UND SICH AN DIESE EULA GEBUNDEN ERKLÄREN, KLICKEN SIE AUF DIE ENTSPRECHENDE SCHALTFLÄCHE, DIE WÄHREND DES INSTALLATIONSVORGANGS AUF IHREM BILDSCHIRM ANGEZEIGT WIRD. WENN SIE NICHT AN DIESER EULA BETEILIGT SEIN MÖCHTEN UND NICHT ZUSTIMMEN, AN DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DER EULA GEBUNDEN ZU SEIN, KLICKEN SIE AUF DIE ENTSPRECHENDE GEGENTEILIGE SCHALTFLÄCHE BZW. AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABBRECHEN“: DADURCH WIRD DER INSTALLATIONSPROZESS AUTOMATISCH BEENDET. SOFERN IHNEN BEREITS EINE PHYSISCHE KOPIE DER SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE, MÜSSEN SIE IN DIESEM FALL DIE SOFTWARE INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DESSEN ERHALT (EINSCHLIESSLICH ALLER GEDRUCKTEN BEGLEITUNTERLAGEN ZUSAMMEN MIT DEREN VERPACKUNG) AN DEM ORT ZURÜCKGEBEN, AN DEM SIE DIESE ERHALTEN HABEN. WENN SIE DIE SOFTWARE HERUNTERGELADEN HABEN, MÜSSEN SIE DIE GESAMTE SOFTWARE MIT ALLEN ZUGEHÖRIGEN DATEIEN UND SONSTIGEN INFORMATIONEN IN ELEKTRONISCHER FORM SOFORT VON IHREN COMPUTERN, SPEICHERPLATTEN, SERVERN, TABLET-PCS, SMARTPHONES UND ALLEN ANDEREN GERÄTEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GESPEICHERT WURDE, ENTFERNEN UND DEFINITIV LÖSCHEN. Die EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihrer Gesellschaft, Ihrer Firma oder jeder anderen juristischen Person, der die Software zur Verfügung gestellt wurde (im Folgenden als „Sie“ bezeichnet), und Schneider Electric (wie nachstehend definiert). Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass die Person, die die Installation der Software vornimmt, bevollmächtigt bzw. befugt ist, Sie rechtlich zu binden und in Ihrem Namen Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieser EULA zu geben. Wenn ein Systemintegrator, Auftragnehmer, Berater oder eine andere Partei die Software in Ihrem Namen installiert oder verwendet, bevor Sie selbst die Software verwenden, dann wird diese Partei als Ihr Bevollmächtigter oder Vertreter angesehen, der in Ihrem Namen handelt, und es wird davon ausgegangen, dass Sie allen in dieser EULA enthaltenen Bestimmungen zugestimmt haben, als hätten Sie die Software selbst installiert oder verwendet. Wenn Sie eine Drittpartei sind (z. B. ein Systemintegrator, ein Auftragnehmer, ein Berater oder eine andere Drittpartei), die die Software im Namen eines Endbenutzers oder Lizenznehmers der Software (im Folgenden „Endbenutzer“) bzw. vor diesem installiert oder verwendet, dann liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die Vollmacht oder Befugnis zur rechtlichen Bindung des Endbenutzers an diese EULA erhalten haben. Die Bestimmungen der vorliegenden EULA gelten für die dieser EULA beiliegende Software bzw. für die Software, auf die in dieser EULA Bezug genommen wird, einschließlich aller zugehörigen Datenträger mit etwaigen Vorrichtungen, die das bzw. die in der besagten Software enthaltenen Programme aktivieren, sowie der gesamten, der besagten Software (im Folgenden kurz „Software “) zugehörigen gedruckten, online verfügbaren oder elektronischen Dokumentation, Informationen, Spezifikationen, Anleitungen oder Unterlagen (im Folgenden als „Dokumentation“ bezeichnet). Die Dokumentation kann von der Website von Schneider Electric http://schneider-electric.com oder http://apc.com heruntergeladen oder bei den örtlichen Supportcentern von Schneider Electric angefordert werden. Sie stimmen zu, dass diese Dokumentation sowie andere Inhalte ggf. nur auf Englisch bereitgestellt werden, sofern von der landesspezifischen Rechtsprechung nicht anderweitig vorgeschrieben, und ohne Möglichkeit zu vertraglich geregeltem Verzicht oder vertraglichen Beschränkungen. Die Software umfasst des Weiteren alle Software-Updates, Add-on-Komponenten, Webdienste und/oder Ergänzungen, die Ihnen von Schneider Electric nach dem Zeitpunkt Ihres Erwerbs der ursprünglichen Kopie der Software und nach Ihrer Zustimmung zur vorliegenden EULA ggf. bereitgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden, insoweit diesen Elementen keine separate Lizenzvereinbarung bzw. separaten Nutzungsbedingungen beiliegen. In letzterem Fall ist eine derartige separate Lizenzvereinbarung maßgebend. Im Sinne dieser EULA bezeichnet der Begriff "Schneider Electric" dasjenige Unternehmen der Schneider Electric Gruppe, das Ihren Lizenzkauf für das Softwareprodukt akzeptiert und in elektronischer oder anderer schriftlicher oder textlicher Form bestätigt hat und daraufhin eine Bestätigung Ihrer Bestellung in Papierform oder in elektronischer Form ausgestellt hat, in der unter anderem (i) das/die von Ihnen oder für Sie bestellte(n) Softwareprodukt(e), (ii) der Standort der benannten Geräte oder Benutzer, (iii) die Dauer oder Laufzeit der Ihnen gewährten Softwareproduktlizenz und/oder (v) der Zahlungsplan angegeben sind. Die Bestimmungen dieser EULA gelten auch dann für Sie und bleiben zwischen Schneider Electric und Ihnen uneingeschränkt durchsetzbar, wenn Ihnen die Software als mobile Applikation über eine Plattform oder einen Store für mobile Applikationen von Schneider Electric oder einem Drittanbieter bereitgestellt wurde, der von Schneider Electric offiziell mit dem Vertrieb der Software als mobile Applikation beauftragt bzw. offiziell dafür anerkannt wurde. Des Weiteren sind die Bestimmungen dieser EULA für Sie auch dann verpflichtend, wenn Sie die Software bei einem autorisierten Schneider Electric-Vertragshändlern oder -Vertriebspartnern erworben haben. Die vorliegende EULA gewährt Ihnen begrenzte Rechte zur Nutzung der Software, alle anderen Rechte sind Schneider Electric und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Ihnen werden keine anderen als die in dieser EULA genannten Rechte gewährt, weder ausdrücklich noch implizit. Sie stimmen zu, dass Sie diese Software nur wie in dieser EULA ausdrücklich genehmigt verwenden und alle technischen Einschränkungen in der Software beachten, die nur Ihnen die spezifische Nutzung der Software ermöglichen. Sie verstehen und stimmen zu, dass: (a) wenn diese EULA gemäß Abschnitt 16 gekündigt wurde oder wenn die Lizenzdauer, für die Sie ein Lizenzrecht zur Nutzung des Softwareprodukts erhalten haben, abgelaufen ist, Sie kein Recht oder keine Lizenz zur weiteren Nutzung des Softwareprodukts haben, (b) vorbehaltlich der Kündigungsbestimmungen in Abschnitt 16, (b) vorbehaltlich der in Abschnitt 16 dargelegten Kündigungsbestimmungen sich die Lizenzlaufzeit nach Ablauf der ursprünglichen Lizenzlaufzeit automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, es sei denn, Sie teilen Schneider Electric mindestens sieben (7) Werktage vor Ablauf der aktuellen Lizenzlaufzeit schriftlich Ihre Absicht mit, die Lizenz nicht zu verlängern, (c) bei jeder automatischen Verlängerung der Lizenzlaufzeit Sie die entsprechenden Lizenzgebühren für die Verlängerungslaufzeit bei Fälligkeit zahlen und (d) alle Lizenzgebühren nicht rückerstattbar sind. 1. LIZENZGEWÄHRUNG 1.1 Vorbehaltlich Ihrer Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren bei Fälligkeit und vorbehaltlich der tatsächlichen Einhaltung aller Bestimmungen dieser EULA gewährt Ihnen Schneider Electric ein nicht exklusives, nicht übertragbares, beschränktes und weltweites (mit Ausnahme von Japan für das eine separate Lizenz zur Nutzung der Software erworben werden muss) Lizenzrecht zur Verwendung der Software, die in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ der besagten Software beschrieben ist, für die hier angegebene Dauer und in Übereinstimmung mit dem hier definierten Lizenzmodell. Die Software darf ausschließlich im Rahmen Ihrer regulären Tätigkeit an der anwendbaren Anzahl von Netzpunkten, von den benannten Benutzern, an den Standorten, auf den Geräten und/oder Systemen verwendet werden, für die Sie eine Lizenz für die betreffende Software erhalten haben und die den in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ ausgewiesenen benannten Netzpunkten, Standorten, Geräten und/oder Systemen entsprechen. Wenn in der Auftragsbestätigung, in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ keine Dauer bzw. kein Gültigkeitsende für die hiermit gewährte Lizenz angegeben ist, wird die Dauer bzw. das Gültigkeitsende auf ein (1) Jahr ab dem Datum festgelegt, an dem Ihnen die Software zugestellt wurde (es sei denn, es handelt sich um eine Probelizenz, für die die Dauer bzw. das Gültigkeitsende auf dreißig (30) Tage festgelegt wird). Die Software wird Ihnen ausschließlich in Form eines Objektcodes (computerlesbar) bereitgestellt und Schneider Electric ist keinesfalls verpflichtet, den Quellcode der Software für Sie offenzulegen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ist gemäß Paragraph 11 vorgegeben. Die Software (einschließlich der zugehörigen Dokumentation) wird Ihnen unter Lizenz bereitgestellt und nicht an Sie verkauft. 1.2 Diese EULA beschreibt und regelt Ihre Rechte zu Installation und Verwendung der Software. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen dieser EULA Vorrang erhalten vor den Bestimmungen in ggf. von Ihnen ausgestellten und übermittelten Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen und diese ersetzen. Die Bestimmungen in den von Ihnen ausgestellten Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen werden von Schneider Electric ausdrücklich abgelehnt, soweit sie mit den Bestimmungen dieser EULA nicht vereinbar sind. 1.3 Nach Ablauf des Probezeitraums oder im Fall einer befristeten Lizenz nach Ablauf des begrenzten Zeitraums, für den Ihnen die Lizenz eingeräumt wurde, wird Ihre Lizenz für die Software automatisch und mit sofortiger Wirkung ungültig, sofern keine neue Lizenz bei Schneider Electric erworben wird. Infolgedessen wird die Software ggf. automatisch deinstalliert und/oder unbrauchbar gemacht (mit oder ohne vorhergehende Warnung). 1.4 Sie erkennen an, dass bei der Aktivierung der Software per Internet oder Telefon ggf. Gebühren anfallen, die zu Ihren Lasten gehen. 1.5 Wenn technologische Mechanismen entwickelt/integriert werden, um die nicht-lizenzierte oder unrechtmäßige Verwendung der Software zu verhindern, stimmen Sie zu, dass Schneider Electric zum Einsatz derartiger Mechanismen berechtigt ist und dass Sie allen Anforderungen in Verbindung mit derartigen technologischen Mechanismen entgegenkommen. Diese Mechanismen stellen keinen Defekt in der Software dar und geben Ihnen keinen Anspruch auf etwaige Gewährleistungsrechte. 1.6 Sofern Sie keine Firmenlizenz, wie ausdrücklich in der vorliegenden EULA definiert, erworben haben, ist eine Verwendung der Software im Floating-, Concurrent- oder Shared-Modus nicht gestattet und Ihnen wird mit dieser EULA eine Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzer-Lizenz für die Verwendung der Software gewährt. 1.7 Die Einzelbenutzer-Lizenz gilt, wenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, im zugehörigen Feld „Über/Installation“, in der Dokumentation oder andernorts der Vermerk „Einzelbenutzer-Lizenz“ angegeben ist. Eine Einzelbenutzer-Lizenz kann jeweils nur an einem einzelnen Netzpunkt oder auf einem einzelnen Personal Computer, Tablet-PC, Smartphone oder vergleichbaren Gerät (im Folgenden „Gerät“) installiert und genutzt werden. Die Installation und Verwendung in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem, das die gleichzeitige Verwendung durch mehrere Benutzer ermöglicht, sind untersagt. 1.8 Ungeachtet des vorangehenden Paragraphs sind Sie zum Download und zur Nutzung der Software auf mehr als einem einzelnen Gerät berechtigt, wenn: (i) es sich bei der Software um eine mobile Applikation (App) handelt und (ii) die besagten Geräte alle von Ihnen unter demselben Benutzerkonto verwendet werden, für das die Applikation ursprünglich heruntergeladen wurde. 1.9 Die Mehrbenutzer-Lizenz gilt, wenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, im zugehörigen Feld „Über/Installation“, in der Dokumentation oder andernorts der Vermerk „Mehrbenutzer-Lizenz“ angegeben ist. Eine Mehrbenutzer-Lizenz gestattet eine gleichzeitige und unbegrenzte Anzahl von Installationen der betreffenden Software auf mehreren Netzpunkten, Personal Computern oder vergleichbaren Geräten, in einem Netzwerk oder einem anderen Mehrstations-Rechensystem, außer die Mehrbenutzer-Lizenz begrenzt die Anzahl der Netzpunkte oder Benutzer auf die Anzahl, die für die erworbene und registrierte Software vorgegeben wurde. Wenn eine Mehrbenutzer-Lizenz in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem verwendet wird, haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung aller in dieser EULA genannten Einschränkungen sicherzustellen. 2. EINSCHRÄNKUNGEN 2.1 Sie dürfen die Software auf einem Computer oder einem anderen Gerät nur in genauer Übereinstimmung mit der zusammen mit der Software bereitgestellten Dokumentation und ausschließlich zu den in dieser Dokumentation oder in der vorliegenden EULA ausgewiesenen Zwecken installieren, verwenden, abrufen und anzeigen. 2.2 Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen des Gesetzes anderweitig vorgeschrieben oder zugelassen oder sofern nicht ausdrücklich anderweitig in den Bestimmungen einer gültigen Firmenlizenz gestattet, sind weder Sie noch andere mit Ihrer Zustimmung berechtigt: (i) die Software zu kopieren, ausgenommen zu Sicherungszwecken im Rahmen Ihrer genehmigten Verwendung der Software. Jede derartige Kopie muss alle in der Originalsoftware vorhandenen Copyright-Angaben und sonstigen Eigentumshinweise enthalten. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software zu verkaufen, zu verpachten, zu lizenzieren, zu vermieten oder auf andere Weise Dritten zu übergeben. Wenn die Software Dokumentation umfasst, die nur in elektronischer Form oder online verfügbar ist, dürfen Sie für jede für die Software erworbene Lizenz ein Exemplar dieser elektronischen Dokumentation ausdrucken. Wenn die Software Dokumentation in gedruckter Form umfasst, dürfen Sie für jede für die Software erworbene Lizenz eine Kopie dieser gedruckten Dokumentation anfertigen. (ii) den Quellcode der Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen oder anderweitig versuchen, ihn zu rekonstruieren. Noch dürfen von der Software abgeleitete Werke erstellt werden. Darüber hinaus behält sich Schneider Electric bei Fehlern, Bugs oder Defekten in der Software ausdrücklich das Recht vor, diese Fehler, Bugs oder Defekte zu korrigieren, soweit gesetzlich erlaubt. (iii) die Software zu unterlizenzieren, zu verpachten, zu outsourcen oder zu vermieten oder einer Drittpartei die Verwendung der Software zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter zu genehmigen. Sie dürfen die Software auch nicht als Bestandteil einer Facility-Management-, Timesharing-, Dienstleister- oder Serviceunternehmens-Vereinbarung nutzen. (iv) die Software als Ganzes oder in Teilen zu vertreiben, zu ändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder mithilfe der Software erstellte Anwendungen zu vertreiben, außer soweit ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet, einschließlich aber nicht beschränkt auf Paragraph 3. (v) die Software unter Verletzung der Gesetze und Vorschriften von Irland oder der USA oder der geltenden Gerichtsbarkeit, in der Sie die Software nutzen oder herunterladen, direkt oder indirekt zu exportieren, zu re-exportieren, herunterzuladen oder zu versenden. 2.3 Sollten Sie den oben genannten Bestimmungen nicht in vollem Umfang nachkommen, tragen Sie alle sich daraus ergebenden Folgen, einschließlich etwaiger Schäden. 2.4 Die Verwendung der Software ist nur in Verbindung mit Inhalten gestattet, die Ihr Eigentum, die öffentlich zugänglich sind oder ordnungsgemäß lizenziert sind. Sie benötigen möglicherweise ein Patent, Urheberrecht oder eine andere Lizenz von einem Drittanbieter, um Inhaltsdateien zur Verwendung mit der Software zu erstellen, zu kopieren, herunterzuladen, aufzuzeichnen oder zu speichern oder derartige mit der Software zu verwendenden Dateien bereitzustellen bzw. zu verteilen. 2.5 Sie bestätigen, dass Sie die Software nur in einer Weise nutzen, die allen geltenden Gesetzen in den zuständigen Gerichtsbarkeiten entspricht, in denen Sie die Software verwenden oder herunterladen, einschließlich aber nicht beschränkt auf geltende Einschränkungen hinsichtlich des Urheberrechts und anderer Rechte am geistigen Eigentum. Sie dürfen die Software nicht nutzen, auch nicht in Verbindung mit einem Gerät, Programm oder Service, um zu versuchen, technologische Mechanismen zu umgehen, die zum Einsatz kommen, um den Zugriff auf eine oder die Rechte an einer Inhaltsdatei oder einer anderen, vom Urheberrecht einer Gerichtsbarkeit geschützten Arbeit zu kontrollieren. 3. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE 3.1 Demo-, Probe- oder vergleichbare Lizenzen. Wenn Ihnen die Software unter einer Demolizenz oder einer gebührenfreien Lizenz zu Test- oder Evaluierungszwecken bereitgestellt wurde, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu anderen Zwecken als demjenigen zu verwenden, für das Ihnen eine derartige Lizenz gewährt wurde, sowie unbeschadet aller anderen Paragraphen dieser EULA. 3.2 Autorisierte Anwendungen.„Autorisierte Anwendungen“ im Sinne dieser EULA sind Anwendungen, die Sie mittels der Software (einschließlich des eventuell vorhandenen Programmiertools) oder durch Einspielen einer Programmbibliothek der Software in diese Anwendungen, mit oder ohne Änderung, erstellen, entwickeln oder erzeugen, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine gültige Lizenz für die besagte Software von Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern. Zu den autorisierten Anwendungen gehören ohne Einschränkung anwendbare Runtime Engines für die Software sowie anwendbare Treiberschnittstellen, die Sie Ihren eigenen Kunden als Teil oder zusammen mit Ihren autorisierten Anwendungen bereitstellen. Ungeachtet des Vorangegangenen ist eine Anwendung, die mit der unter einer Erprobungslizenz (gemäß der Definition in der vorliegenden EULA) oder zu Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecken erworbenen Software erstellt wurde, keine autorisierte Anwendung. Als ausdrückliche Abweichung von den Ihnen mit einer Einzelbenutzer-Lizenz oder Mehrbenutzer-Lizenz im Rahmen dieser EULA gewährten Rechte sind Sie berechtigt, die Software, die Sie zuvor in Ihren eigenen Räumlichkeiten im Hinblick auf eine Nutzung der Software in den Räumlichkeiten Ihrer eigenen Kunden aktiviert haben, auf einen USB-Dongle/Stick zu laden, vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Ihnen vernünftigerweise kein anderes Mittel zur Verfügung steht, um die Installation bzw. Inbetriebnahme Ihrer autorisierten Anwendung in den Räumlichkeiten Ihrer eigenen Kunden durchzuführen. Sie dürfen autorisierte Anwendungen verteilen oder anderweitig verfügbar machen, sofern Sie jede einzelne, nachfolgend aufgeführte Voraussetzung erfüllen: (i) Sie nehmen Ihren eigenen gültigen Urheberrechtshinweis in Ihre autorisierten Anwendungen auf. (ii) Und Sie entfernen oder verdecken keine Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte, die in/auf der an Sie gelieferten Software oder gegebenenfalls mit Bezug auf die Software im Feld „Über/Installation“ in der autorisierten Anwendung und in anwendbarer gedruckter Dokumentation erscheinen, die mit jeder Kopie Ihrer autorisierten Anwendungen verteilt wird. (iii) Sie verwenden weder Namen noch Logo oder Markenrechte von Schneider Electric, um Ihre autorisierten Anwendungen zu vermarkten oder zu bezeichnen, es sei denn, Sie sind an einer separaten Vereinbarung mit Schneider Electric beteiligt, die Ihnen derartige Rechte einräumt, oder Schneider Electric hat Ihnen diesbezüglich seine ausdrückliche vorhergehende schriftliche Zustimmung gegeben. (iv) Sie halten Schneider Electric von und gegen jegliche Forderungen, unabhängig davon, ob diese sich auf Vertrag, Gewährleistungen oder Garantien, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängige Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage stützen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden aus Geschäftsverlust, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rechtsstreitigkeiten einschließlich Anwaltsgebühren, Datenverlust und auf alle anderen geldwerten oder immateriellen Verluste und Schäden, die aufgrund der Verwendung oder Verteilung Ihrer autorisierten Anwendungen entstehen bzw. sich daraus ergeben, schad- und klaglos, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß der geltenden Rechtsprechung übersteigt (auf Bundes- oder Landesebene, sofern zutreffend); die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA. (v) Sie erlauben keine weitere Umverteilung der Software (einschließlich Ihrer Änderungen daran) durch Dritte, außer als Teil Ihrer autorisierten Anwendungen. (vi) Und Sie stellen Ihrem Kunden Ihre eigene Lizenzvereinbarung zur Gewährung eines Nutzungsrechts für Ihre autorisierten Anwendungen bereit, wobei diese Lizenzvereinbarung im Wesentlichen mit der vorliegenden EULA übereinstimmt, in keinem Fall jedoch einschränkender ist. (vii) Und Sie den Bestimmungen der vorliegenden EULA nachkommen. 3.3 Einbettung oder Integration der Software. Sie dürfen die Software einbetten oder anderweitig in Ihr eigenes Produkt oder in ein Produkt eines Drittanbieters integrieren, sofern: (i) Sie über eine gültige Softwarelizenz von Schneider Electric oder dessen autorisierten Vertriebspartnern verfügen. (ii) Sie eine derartige Einbettung oder Integration in einer Weise durchführen, die der Dokumentation und dieser EULA entspricht, soweit die besagte Dokumentation Anweisungen oder Empfehlungen diesbezüglich enthält. (iii) Sie in Bezug auf Ihre eigenen Produkte und die Produkte von Drittanbietern jeweils die gleichen Anforderungen erfüllen, wie weiter oben hinsichtlich der autorisierten Anwendungen festgelegt; die vorstehenden Anforderungen gelten entsprechend für Ihre eigenen Produkte oder die Produkte von Drittanbietern, in die Sie die Software einbetten oder integrieren. Jede Bezugnahme auf den Begriff „Autorisierte Anwendung“ in der vorstehenden Klausel gilt für diesen Paragraphen als Bezugnahme auf Ihre eigenen Produkte oder die Produkte Dritter, die die Software einbetten oder anderweitig integrieren. (iv) Sie Ihrem Kunden Ihre eigene Lizenzvereinbarung zur Gewährung eines Nutzungsrechts für Ihre eigenen Produkte oder die Produkte Dritter, in die Sie die Software einbetten oder integrieren, bereitstellen, wobei diese Lizenzvereinbarung im Wesentlichen mit der vorliegenden EULA übereinstimmt, in keinem Fall jedoch einschränkender ist. (v) Sie Schneider Electric von und gegen jegliche Forderungen, unabhängig davon, ob diese sich auf Vertrag, Gewährleistungen oder Garantien, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängige Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage stützen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden aus Geschäftsverlust, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rechtsstreitigkeiten einschließlich Anwaltsgebühren, Datenverlust und auf alle anderen geldwerten oder immateriellen Verluste und Schäden, die aufgrund der Verwendung oder Verteilung Ihrer autorisierten Anwendungen entstehen bzw. sich daraus ergeben, schad- und klaglos halten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß der geltenden Rechtsprechung übersteigt (auf Bundes- oder Landesebene, sofern zutreffend); die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA. (vi) Und Sie den Bestimmungen der vorliegenden EULA nachkommen. 4. INSTALLATION, WARTUNGS- UND SUPPORTSERVICES Sie sind für die ordnungsgemäße Installation des Softwareprodukts gemäß den Bestimmungen der Dokumentation verantwortlich und tragen alle damit verbundenen Ausgaben und Kosten. Mit Ausnahme der Gewährleistungen gemäß Paragraph 9 und der spezifischen Wartungs- und Supportleistungen, die in der beigefügten Anlage A aufgeführt sind, bietet Schneider Electric keine Wartungs- oder Supportleistungen in Verbindung mit dem Softwareprodukt an, die nicht in einer separaten, von Ihnen und Schneider Electric unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung festgelegt sind. 5. UPDATE-RICHTLINIEN 5.1 Mit Ausnahme der Angaben in der beigefügten Anlage A, wenn Schneider Electric aktualisierte oder aufgerüstete Versionen der Software erstellt oder Add-On-Komponenten für die Software anbietet, ist Schneider Electric nicht verpflichtet, Ihnen diese Updates oder Upgrades bereitzustellen, wenn Sie über keinen gültigen Wartungsvertrag mit Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern verfügen. 5.2 Wenn Sie zum Erhalt von Updates oder Upgrades der Software oder von Add-On-Komponenten für die Software berechtigt sind, gelten die Bestimmungen der vorliegenden EULA gleichzeitig als Lizenzbestimmungen für diese aktualisierte Version, da diese Bestimmungen zum Zeitpunkt der Lieferung eines Updates, Upgrades oder Add-Ons ggf. überarbeitet wurden. 5.3 Einige der von dieser EULA gedeckten Softwareprodukte umfassen ein Dienstprogramm (im Folgenden als „Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung“ bezeichnet). Dieses Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung erfüllt folgende Funktionen: (i) Sie darüber informieren, dass ein Update, ein Upgrade oder eine neue Version der Software zum Download bereitsteht, (ii) Ihnen deren Download ermöglichen, sofern Sie die ggf. damit verbundenen Gebühren begleichen und (iii) Ihre Erfahrung mit der Software zu verbessern und gleichzeitig Schneider Electric die Erfassung und Verarbeitung relevanter Informationen zu Ihrer Nutzung der Software zu ermöglichen. Diese Funktion sind standardmäßig aktiviert und können in den Einstellungen des Dienstprogramms zur Softwareaktualisierung deaktiviert werden. Jeder Verweis auf die Software in dieser EULA umfasst automatisch einen Verweis auf das Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung. 5.4 Wenn Sie zum Erhalt von Updates, Upgrades oder neuen Versionen der Software oder von Add-On-Komponenten für die Software berechtigt sind, wird Ihnen nahegelegt, diese zu implementieren, um von neuen Funktionen, Verbesserungen oder Bug-Fixes in diesen Updates, Upgrades, neuen Versionen oder Add-Ons zu profitieren. 5.5 Jeder Verweis auf die Software in dieser EULA umfasst automatisch einen Verweis auf alle Updates, Upgrades und neuen Versionen der Software sowie auf alle Add-Ons für die Software, die Ihnen von Schneider Electric oder dessen autorisierten Vertriebspartnern bereitgestellt werden. 6. LIZENZSCHLÜSSEL 6.1 Sie erkennen an, dass die Software, wenn sie durch eine Sperre geschützt ist, nur in Verbindung mit einem gültigen Software-Schlüsselcode oder einem Hardwareschlüssel (im Folgenden „Lizenzschlüssel“) genutzt werden kann. Dieser Lizenzschlüssel wird Ihnen oder einer anderen Person in Ihrem Namen oder im Auftrag von Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern bereitgestellt. 6.2 Sie stimmen zu, dass ein solcher Lizenzschlüssel ausschließlich mit der Software, für die er vorgesehen ist, zu verwenden ist. Obwohl Schneider Electric Ihnen den Lizenzschlüssel nach eigenem Ermessen vor Erhalt der maßgeblichen Lizenzgebühren (sofern zutreffend) bereitstellen kann, bleiben Sie verpflichtet, diese Gebühren an Schneider Electric zu zahlen. 6.3 Jedes Risiko in Verbindung mit den Datenträgern, auf denen die Software und der Lizenzschlüssel bereitgestellt werden, geht bei Lieferung auf Sie über. Falls die Software oder der Lizenzschlüssel nach der Lieferung abhandenkommen, entwendet oder zerstört werden, ist Schneider Electric nicht verpflichtet, die Software oder den Lizenzschlüssel zu ersetzen. 6.4 Im Falle eines verlorenen, entwendeten oder zerstörten Lizenzschlüssels, und falls Schneider Electric zustimmt, den Lizenzschlüssel zu ersetzen, müssen Sie vor der Bereitstellung eines Ersatzlizenzschlüssels durch Schneider Electric: (i) Schneider Electric eine eidesstattliche, von Ihnen unterschriebene Erklärung bereitstellen, die bestätigt, dass Sie die zu ersetzende Software oder den Lizenzschlüssel dauerhaft verloren oder zerstört haben und Sie die Software oder den Lizenzschlüssel nicht in irgendeiner Form zurückbehalten haben oder diese nicht in eine Ihnen gehörende, von Ihnen betriebene oder kontrollierte andere Software bzw. in ein anderes System aufgenommen haben, und (ii) jede Anweisung von Schneider Electric im Zusammenhang mit dem Ersatz erfüllen. 6.5 Ist der Lizenzschlüssel fehlerhaft, und vorausgesetzt, dass dieser Defekt auf eine Handlung oder Unterlassung von Schneider Electric zurückzuführen ist, ersetzt Schneider Electric den Lizenzschlüssel, wenn der fehlerhafte Lizenzschlüssel innerhalb der Lizenzperiode zurückgegeben wird. 7. EIGENTUM 7.1 Die Software sowie alle in ihr enthaltenen Rechte, Besitz- und Rechtsansprüche, Technologien und Knowhow, unabhängig davon, ob sie patentiert sind oder nicht, sowie alle gewerblichen Schutzrechte und/oder Immaterialgüterrechte in Verbindung mit der Software, einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, bleiben ausschließliches Eigentum von Schneider Electric, unter Ausschluss jeglicher Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist oder Ihnen anderweitig mit der Software bereitgestellt wird. 7.2 Mit der vorliegenden EULA werden keinerlei Eigentumsrechte von Schneider Electric an der Software auf Sie übertragen. Alle in der vorliegenden EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Schneider Electric vorbehalten. Schneider Electric verkauft die Software nicht an Sie, sondern gewährt Ihnen lediglich die in dieser EULA definierten Lizenzrechte. 7.3 Alle gewerblichen Schutzrechte und/oder Immaterialgüterrechte in Bezug auf Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist oder Ihnen anderweitig mit der Software bereitgestellt wird, verbleiben beim maßgeblichen Drittanbieter und es kommt zu keiner gültigen oder stillschweigenden Eigentumsübertragung derartiger Eigentumsrechte Dritter an Sie. 7.4 Sollten Sie von einer Verletzung derartiger Eigentumsrechte von Schneider Electric hinsichtlich der Software Kenntnis erhalten, sind Sie verpflichtet, Schneider Electric unverzüglich darüber zu informieren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen, die zur Verteidigung der Interessen von Schneider Electric erforderlich sind. 8. MARKENRECHTE Schneider Electric, APC und andere in der Software enthaltenen Markenzeichen sind eingetragene Markenzeichen der Schneider Electric-Gruppe. Sofern gemäß der geltenden Rechtsprechung nicht gesetzlich ausdrücklich anders vorgegeben, sind Sie nicht berechtigt, Markenzeichen, Handelsnamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke, Hinweistexte, Symbole oder Beschriftungen in der Software zu entfernen oder zu verändern. Die vorliegende EULA berechtigt Sie nicht, Namen oder Marken von Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern zu verwenden. 9. GEWÄHRLEISTUNGEN 9.1 Schneider Electric garantiert, zur Lizenzierung und anderweitigen Bereitstellung der Software und der Dokumentation für Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA berechtigt zu sein. Unbeschadet des Vorangegangenen werden für die in Paragraph 3.1 genannten Lizenztypen keine Gewährleistungen angeboten. 9.2 Der Gewährleistungszeitraum beträgt neunzig (90) Tag ab dem Datum der Zustellung der Software an Sie. 9.3 (a) Innerhalb dieses Gewährleistungszeitraums gibt Ihnen Schneider Electric die Gewährleistung, dass: (i) die Software im Wesentlichen nach Maßgabe der in der Dokumentation beschriebenen Spezifikationen funktioniert und (ii) der Datenträger, auf dem Ihnen die Software bereitgestellt wird (falls in greifbarer Form) und der Lizenzschlüssel (sofern vorhanden) frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. (b) Die Verpflichtung von Schneider Electric sowie Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf die besagte Gewährleistungsbeschränkung beschränkt sich nach Wahl von Schneider Electric auf die Rückerstattung der gezahlten Gebühren (falls zutreffend) für die Software oder auf die Behebung des Fehlers bzw. der Nichtkonformität oder auf den Ersatz der defekten Software, des Datenträgers oder des Lizenzschlüssels, ohne dass dabei Kosten für Sie anfallen, vorausgesetzt, (i) Sie informieren Schneider Electric oder einen autorisierten Vertriebspartner über den Fehler innerhalb des oben genannten Gewährleistungszeitraums und (ii) der Mangel fällt nicht unter die in Paragraph 9.4 unten aufgeführten Ausnahmen. 9.4 Die Gewährleistung von Schneider Electric ist ausgeschlossen, wenn die Software, ihr Datenträger oder ihr Lizenzschlüssel verändert wurde oder als Folge einer fahrlässigen oder nicht autorisierten Nutzung nicht funktioniert, wie zum Beispiel durch die Verwendung der Software mit Produkten von Drittanbietern (Hardware, Software, Firmware oder Betriebssystem), die von Schneider Electric nicht für den Einsatz mit der Software vorgesehen sind, durch den Gebrauch eines unzulässigen Hard- oder Softwareschlüssels (falls zutreffend) mit der Software oder durch die unbefugte Wartung der Software. Ein Ihnen gemäß Paragraph 9.3 gelieferter Ersatz für die Software, den Datenträger oder den Lizenzschlüssel wird für die verbleibende Zeit der ursprünglich neunzig (90) Tage dauernden Gewährleistungsfrist oder für dreißig (30) Tage gewährleistet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Gesetze einiger Länder (entweder auf Bundes- oder Landesebene) gestatten keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, sodass die oben genannte oder eine andere hier vorgesehene Beschränkung möglicherweise nicht auf Sie zutrifft. In diesem Fall ist die Gewährleistung auf die Mindestgewährleistungsfrist beschränkt, die in diesen Ländern gesetzlich zugelassen ist. 9.5 Die Gewährleistung von Schneider Electric entfällt ebenfalls im Fall eines Defekts oder einer Funktionsstörung der Software, wenn ein derartiger Defekt bzw. eine derartige Funktionsstörung durch die Implementierung eines von Schneider Electric gemäß Paragraph 5.4 für Sie verfügbar gemachten Updates oder Upgrades, zu der Sie berechtigt sind und aufgefordert wurden, hätte verhindert werden können. 9.6 (a) SCHNEIDER ELECTRIC ÜBERNIMMT IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN NACH DER GELTENDEN RECHTSORDNUNG (AUF BUNDES- UND LANDESEBENE, SOFERN ANWENDBAR) ÜBER DIE IN PARAGRAPH 9 ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINAUS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG UND SCHLIESST ALLE DARÜBER HINAUSGEHENDEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE, IHRER UPDATES UND DOKUMENTATION AUSDRÜCKLICH AUS, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IHRE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, RECHTSVERSTÖSSE, EIGENTUMSANSPRÜCHE ODER PROBEEXEMPLARE. (b) SOWEIT SCHNEIDER ELECTRIC ZUMUTBARE SCHRITTE UNTERNOMMEN HAT, UM DIE RICHTIGKEIT DER IN DER SOFTWARE UND DOKUMENTATION ENTHALTENEN ODER ANGEZEIGTEN INFORMATIONEN SICHERZUSTELLEN, ÜBERNIMMT SCHNEIDER ELECTRIC KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNG, DASS DIE SOFTWARE ODER ALLE IN IHR ODER IN DER DOKUMENTATION ENTHALTENEN ODER ANGEZEIGTEN INFORMATIONEN IHREN ANFORDERUNGEN, ERWARTUNGEN ODER ZWECKEN ENTSPRECHEN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE STÖRUNGS- ODER FEHLERFREI VERLÄUFT ODER DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MÖGLICHEN SICHERHEITSBEDROHUNGEN, INTERNET-BEDROHUNGEN ODER SONSTIGEN BEDROHUNGEN ODER BETRIEBSSTÖRUNGEN GESCHÜTZT IST. 9.7 Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge, die vermeintlich von Schneider Electric, seinen autorisierten Vertriebspartnern, Vertretern oder Mitarbeitern oder sonstigen Personen in seinem Namen abgegeben werden, begründen eine Haftung oder verlängern oder verändern den Umfang der in dieser EULA ausgedrückten Gewährleistungen in irgendeiner Weise. 10. HAFTUNG 10.1 (a) Sie nehmen ausdrücklich zur Kenntnis und stimmen zu, dass Ihre Verwendung der Software sowie die Leistung, Eignung und/oder Genauigkeit der Software in Verbindung mit bestimmten Anwendungen, Umgebungen oder Zwecken im Rahmen Ihrer Nutzung der Software Ihrer alleinigen Verantwortung unterliegen, sofern Schneider Electric nicht ausdrücklich einer derartigen Anwendung oder Umgebung oder einem derartigen Zweck zugestimmt und Ihnen nicht ausdrücklich Gewährleistungen zu Verwendung, Leistung, Eignung und/oder Genauigkeit der Software beim Einsatz in der vereinbarten Umgebung und für die vereinbarte Anwendung bzw. den vereinbarten Zweck gegeben hat. (b) Soweit gesetzlich zulässig gemäß der geltenden Rechtsprechung wird die Software „wie gesehen“ mit allen Mängeln und ohne jede Gewährleistung, mit Ausnahme der in Paragraph 9 enthaltenen, bereitgestellt. 10.2 UNBESCHADET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VORLIEGENDEN EULA KÖNNEN WEDER SCHNEIDER ELECTRIC NOCH AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER SOFTWARE BETEILIGTE DRITTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE LIZENZGEBER VON SCHNEIDER ELECTRIC, UND UNGEACHTET DESSEN, OB AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, FREISTELLUNGSANSPRÜCHEN, AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEND, HAFTBAR SEIN FÜR (A) JEGLICHE MITTELBARE SCHÄDEN; SCHÄDEN IDEELLER ART; NEBENSCHÄDEN; SCHADENERSATZFORDERUNGEN; SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN; VERLUSTE; AUSGABEN ODER KLAGEANSPRÜCHE; ODER (B) SCHÄDEN AUFGRUND VON GESCHÄFTSVERLUST, NUTZUNGSVERLUST, UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUST DES FIRMENWERTS, ODER ANDERER FINANZIELLER ODER NICHT-FINANZIELLER EINBUSSEN ODER VERLUSTE ODER (C) DATENVERLUSTE ODER DATENBESCHÄDIGUNG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DER MISSBRÄUCHLICHEN NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN SCHNEIDER ELECTRIC VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. 10.3 UNBESCHADET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VORLIEGENDEN EULA ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG VON SCHNEIDER ELECTRIC FÜR SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DER MISSBRÄUCHLICHEN NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS EINER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEN, IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG VON FÜNF TAUSEND US DOLLAR ($ 5,000 USD). 10.4 Sie sind verpflichtet, Schneider Electric gegenüber Ansprüchen, Schadenersatz- und anderen Forderungen und Verfahren (einschließlich Anwaltsgebühren) aller Art schad- und klaglos zu halten, einschließlich derjenigen, die Dritte gegen Schneider Electric als Folge oder in Zusammenhang mit der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder der missbräuchlichen Nutzung der Software durch Sie geltend machen, ungeachtet dessen, ob diese auf Vertrag, Gewährleistung oder Garantie, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängiger Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage beruhen, sofern und insoweit diese Forderungen nicht auf die Nicht-Erfüllung der Gewährleistungspflicht von Schneider Electric gemäß Paragraph 9.1 zurückzuführen sind. 10.5 Sollte die Software im Lieferumfang des Produkts eines Drittanbieters erlangt worden sein, so erstreckt sich die im Rahmen dieser EULA gewährte Lizenz nicht auf Änderungen, Aktualisierungen, Übersetzungen oder Bearbeitungen, die eventuell von einer anderen Partei als Schneider Electric an der Software vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese autorisiert sind oder nicht. Derartige Änderungen unterliegen den Lizenzbedingungen des entsprechenden Drittanbieters. Schneider Electric haftet nicht für Schadenersatzforderungen und andere Folgen, die aus derartigen Änderungen oder in Verbindung damit entstehen, ungeachtet dessen, ob diese auf Vertrag, Gewährleistung oder Garantie, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus einer Freistellungsverpflichtung oder verschuldensunabhängiger Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage beruhen, und gibt keine entsprechenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien. 10.6 Unbeschadet anderer Bestimmungen der vorliegenden EULA wird die Haftung von Schneider Electric im Rahmen dieser EULA proportional auf das Ausmaß reduziert, zu dem die Handlung oder Unterlassung durch Sie oder eine dritte Person zu dem aufgetretenen Verlust oder Schaden beigetragen haben. Nichts in diesem EULA soll die Haftung von Schneider Electric für von ihr fahrlässig verursachten Todes oder Verletzung sowie für vorsätzliches oder betrügerisches Verhalten einschränken oder ausschließen. 10.7 Wenn die Software gemäß ihrer Dokumentation zum Zweck der Erfassung, Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten vorgesehen ist, einschließlich aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, liegt es in Ihrer alleinigen und uneingeschränkten Verantwortung, dass Sie bei einer derartigen Verwendung der Software alle geltenden Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Es ist Ihre Verantwortung regelmäßige back-ups solcher Daten anzufertigen. In keinem Fall kann Schneider Electric für Ihre Verwendung der mithilfe der Software erfassten, gespeicherten oder verarbeiteten Daten oder Ihre Nicht-Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen oder gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz oder von Ihnen unterlassener back-ups haftbar gemacht werden, und Sie verpflichten sich, Schneider Electric für alle Ansprüche, Schadenersatz- und andere Forderungen oder Verfahren (einschließlich Anwaltsgebühren) aller Art schad- und klaglos zu halten, einschließlich derjenigen, die Dritte gegen Schneider Electric als Folge eines Verstoßes gegen derartige Gesetze oder Vorschriften oder das Unterlassen der Anfertigung regelmäßiger back-ups durch Sie oder in Zusammenhang damit geltend machen. 10.8 Die in der vorliegenden EULA enthaltenen Haftungseinschränkungen oder Haftungsausschlüsse gelten nur soweit gesetzlich zulässig gemäß der für diese EULA geltenden Rechtsprechung und berühren insbesondere nicht die gesetzlichen Rechte, die Ihnen gegebenenfalls nach den geltenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen oder dem Ordnungsrecht im jeweiligen Land (auf Bundes- oder Landesebene, sofern anwendbar) zugutekommen. 10.9 Wenn Ihnen die Software von einem autorisierten Vertriebspartner, einem anderen Vertriebshändler oder einer sonstigen Drittpartei geliefert wurde, die die Software gemeinsam mit einem oder ohne ein Drittherstellerprodukt bereitstellt, ist Schneider Electric in keinem Fall an einem ggf. vorhandenen Kaufauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Ihnen und einer derartigen Drittpartei beteiligt und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in diesem Zusammenhang. Folglich sind alle Ansprüche, die Sie in Verbindung mit der Software unter Umständen geltend machen wollen, an die betroffene Drittpartei zu richten und unterliegen den Gewährleistungsbestimmungen im besagten Kaufauftrag bzw. in der zwischen Ihnen und der Drittpartei getroffenen Vereinbarung. Schneider Electric übernimmt keinerlei Haftung mit Bezug auf derartige Klauseln und ist keinesfalls durch deren Formulierung gebunden. 10.10 Vorbehaltlich der in den Paragraphen 10.2 und 10.3 dieser EULA angegebenen Haftungseinschränkungen verpflichtet sich Schneider Electric, Sie gegenüber allen Klagen Dritter wegen Verstoß der Software gegen geltende Urheberrechte in der Gerichtsbarkeit, in der Schneider Electric seinen eingetragenen Hauptsitz oder Hauptgeschäftssitz hat, oder wegen unrechtmäßiger Nutzung von Handelsgeheimnissen, die in dieser Gerichtsbarkeit gesetzlich geschützt sind („Zuständige Gerichtsbarkeit“), schad- und klaglos zu halten, vorausgesetzt: (i) Sie informieren Schneider Electric schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen von einer derartigen Klage, (ii) Schneider Electric besitzt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung sowie über sämtliche damit verbundenen Vergleichsverhandlungen und (iii) Sie statten Schneider Electric mit angemessener Unterstützung, allen benötigten Informationen und erforderlichen Befugnissen aus, um seinen Verpflichtungen im Rahmen dieser Klausel entgegenzukommen. Schneider Electric übernimmt im Rahmen dieser Klausel keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber in Verbindung mit Klagen, die außerhalb der zuständigen Gerichtsbarkeit erhoben werden, bzw. für Klagen, die in Paragraph 10.10 oben nicht ausdrücklich angegeben sind. Wenn die Software als rechtswidrig erklärt oder von Schneider Electric als rechtswidrig eingestuft wird, dann kann Schneider Electric auf eigene Kosten: (i) die Software ändern, damit sie keine Rechtsverletzung mehr darstellt, oder (ii) für Sie eine Lizenz erwerben, damit Sie die Software weiterverwenden können. Wenn die oben genannten Optionen nach alleinigem Ermessen von Schneider Electric als nicht wirtschaftlich oder kommerziell vertretbar eingestuft werden, dann ist Schneider Electric zur Kündigung der Lizenz für die gesetzeswidrige Software berechtigt. Die vorstehenden Verpflichtungen von Schneider Electric sind ungültig, wenn die Klage wegen Rechtsverstoß oder -verletzung auf Folgendes zurückzuführen ist bzw. in Verbindung zu Folgendem steht: (i) Software, die entsprechend Ihren Entwürfen, Zeichnungen oder Spezifikationen bereitgestellt wurde; (ii) Software, die nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen oder Empfehlungen von Schneider Electric bzw. nicht für Ihre internen Geschäftszwecke gespeichert, verwendet oder verwaltet wurde; (iii) Klagen wegen Rechtsverstoß oder -verletzung, die auf die Kombination der im Rahmen dieser EULA bereitgestellten Software mit einem anderen Element zurückzuführen sind, das nicht von Schneider Electric bereitgestellt wurde; (iv) Änderungen an der Software ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung durch Schneider Electric; (v) Von Ihnen oder Drittparteien bereitgestellte oder entwickelte Software oder Produkte; oder (vi) Ihre Nicht-Verwendung der von Schneider Electric verfügbar gemachten Korrekturen oder Verbesserungen. Paragraph 10.10 enthält die gesamte Haftbarkeit von Schneider Electric und Ihren alleinigen und ausschließlichen Entschädigungsanspruch. 11. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN 11.1 Die Software kann Software von Drittanbietern in unveränderter oder modifizierter Form einbetten oder Ihnen damit bereitgestellt werden. In diesem Fall macht Schneider Electric entsprechende Informationen für Sie verfügbar. 11.2 Mit der Annahme dieser EULA akzeptieren Sie auch die Bestimmungen der Softwarelizenzen aller Drittanbieter („Alternative Lizenzen“), die über Immaterialgüterrechte an der besagten Software von Drittanbietern verfügen, und jede Nutzung der als Teil der Software angesehenen Software von Drittanbietern unterliegt den Bestimmungen dieser alternativen Lizenzen. Bezugnehmend auf die obigen Bestimmungen wird die Haftbarkeit von Schneider Electric hinsichtlich der Teile der Software, die alternativen Lizenzen unterliegen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der alternativen Lizenz weiter eingeschränkt, und Schneider Electric übernimmt in keinem Fall eine umfangreichere oder maßgeblichere Haftung als diejenige, die aus derartigen alternativen Lizenzen ersichtlich ist, sofern und soweit von der geltenden Gesetzgebung nicht anderweitig zwingend vorgegeben. 11.3 Darüber hinaus kann die Software Code enthalten, einschließlich Code von Drittanbietern, für den Schneider Electric einen Quellennachweis erbringen muss. Dieser Code wurde ggf. mit alternativen Lizenzbestimmungen freigegeben. Derartiger Code wird nicht im Rahmen der vorliegenden EULA lizenziert und unterliegt ausschließlich der alternativen Lizenz, die als einzige Lizenz für den besagten Code fungiert und die Beziehung zwischen Ihnen und dem alternativen Lizenzgeber regelt. Diese EULA ändert in keiner Weise die Rechte oder Verpflichtungen, die Ihnen im Rahmen dieser alternativen Lizenzen ggf. zufallen. Schneider Electric bietet keinerlei Gewährleistung oder Garantie in Verbindung mit Code, der alternativen Lizenzen unterliegt, sofern und soweit von der geltenden Gesetzgebung nicht anderweitig zwingend vorgegeben. 11.4 Wenn Sie die Software in einer bestimmten Kombination mit anderer Software oder anderen Geräten gemäß Ihren Anforderungen einsetzen möchten, müssen Sie diese Software oder Geräte, einschließlich angemessener Lizenzen von den betroffenen Drittanbietern, auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten erwerben und verwalten. Wenn Sie die entsprechenden Drittanbieterlizenzen nicht erwerben und verwalten und das zur Folge hat, dass ein Drittanbieter Klage gegen Schneider Electric erhebt, dann haben Sie Schneider Electric gegenüber derartigen Klagen Dritter schad- und klaglos zu halten. Wenn die Software Zugriff auf ein Software Development Kit (im Folgenden kurz „SDK“) enthält, das die Entwicklung von Schnittstellen zwischen der Software von Drittanbietern und der Software ermöglicht, kann Schneider Electric nicht für von Ihnen mithilfe eines SDK vorgenommene Entwicklungen haftbar gemacht werden, und Schneider Electric ist keinesfalls verpflichtet, Ihnen Supportleistungen diesbezüglich bereitzustellen. Des Weiteren haftet Schneider Electric keinesfalls für Ihre Verwendung des SDK oder für etwaige Schäden, die Ihnen oder Dritten dadurch entstehen. 11.5 Wenn Ihre Verwendung eines SDK die Klage einer Drittpartei gegen Schneider Electric zur Folge hat, dann halten Sie Schneider Electric jeglicher derartigen Klage gegenüber schad- und klaglos. 12. DATENSCHUTZ / ZUSTIMMUNG ZUR DATENNUTZUNG 12.1 In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen oder in Verbindung mit der vorliegenden EULA oder der Nutzung der Software stimmen alle Parteien überein, sich an die Verpflichtungen gemäß der örtlich geltenden Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz der zutreffenden Gerichtsbarkeit zu halten. 12.2 Zusätzlich zum Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung (auch als „SESU“ bekannt), wie in Paragraph 5.3 beschrieben, erkennen Sie an, dass einige Softwareprodukte ggf. Analyse- und Diagnosefunktionen umfassen, die Schneider Electric die Erfassung von technischen Informationen und von Informationen zum Endbenutzer der Software ermöglichen. Sie stimmen zu, dass Schneider Electric diese technischen und endbenutzerbezogenen Informationen zu Analyse- und Diagnosezwecken sowie zur Verbesserung der Nutzererfahrung mit der Software und/oder mit anderen von Schneider Electric bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen erfassen und verwenden kann. Wenn die auf diese Weise erfassten Informationen personenbezogene Daten (wie z. B. E-Mailadresse, Benutzername und Passwort oder Standort) enthalten, verarbeitet Schneider Electric diese Informationen in Übereinstimmung mit den Schneider Electric-spezifischen Datenschutzrichtlinien, die unter https://www.schneider-electric.com/en/about-us/legal/data-privacy.jsp zur Einsicht stehen. 13. AUDIT 13.1 Sie stimmen zu, alle anwendbaren verfügbaren Datensätze zur Überprüfung durch Schneider Electric während Ihrer üblichen Geschäftszeiten verfügbar zu machen, so dass Schneider Electric (nach angemessener schriftlicher Mitteilung an Sie) Ihre Einhaltung der Geschäftsbedingungen der vorliegenden EULA bestätigen kann. Des Weiteren stimmen Sie zu, dass Sie auf Antrag von Schneider Electric oder dessen befugtem Vertreter Schneider Electric umgehend dokumentieren und schriftlich bestätigen, dass Ihre und die Nutzung Ihrer Mitarbeiter der Software die Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden EULA erfüllt. 13.2 Schneider Electric kann (nach angemessener schriftlicher Mitteilung) Ihre Nutzung der Software während der normalen Geschäftszeiten prüfen, um Ihre Einhaltung der vorliegenden EULA sicherzustellen. Wenn sich aus einer derartigen Prüfung oder Inspektion ergibt, dass Sie die Software ohne Lizenz oder unsachgemäß verwenden oder die geltenden, vertraglich vereinbarten und an Schneider Electric zu entrichtenden Gebühren (sofern zutreffend) nicht vollständig bezahlt haben, sind Sie verpflichtet, unbeschadet eventueller weiterer Rechte und Ansprüche von Schneider Electric: (i) unmittelbar den erforderlichen Gebührenbetrag zu zahlen, um Ihre derzeitige Nutzung der Software zu decken, und (ii) Schneider Electric die Kosten für die Prüfung oder Inspektion zurückzuerstatten. 14. AUSFUHRKONTROLLE Die von Schneider Electric im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte können Bauteile und/oder Technologien aus den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), der Europäischen Union ("EU") und/oder anderen Ländern enthalten. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Lieferung, Überlassung und/oder Nutzung des Softwareprodukts, der Produkte, Dienstleistungen, Informationen, anderer Liefergegenstände und/oder der eingebetteten Technologien (im Folgenden als "Liefergegenstände" bezeichnet) im Rahmen dieses EULA in vollem Umfang mit den entsprechend anwendbaren Ausfuhrkontrollgesetze und/oder -vorschriften der USA, EU bzw. sonstige nationale und internationale Ausfuhrkontrollgesetze und/oder -vorschriften einhalten. Sofern nicht wirksame Exportgenehmigungen von den zuständigen Behörden und die entsprechende Zustimmung des Verkäufers eingeholt wurden, dürfen die Liefergegenstände nicht (i) in Länder bzw. an Personen exportiert bzw. wiedereingeführt werden (dies kann, jedoch, ohne hierauf beschränkt zu sein, natürliche Personen, Konzerne oder juristische Personen umfassen), die gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollgesetzen und/oder -vorschriften Beschränkungen unterliegen, oder (ii) zu Zwecken und in Bereichen verwendet werden, die gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollgesetzen und/oder -vorschriften Beschränkungen unterliegen. Der Käufer verpflichtet sich zudem, die Leistungen weder direkt noch indirekt für Raketensysteme oder unbemannte Flugkörper oder Trägersysteme für Kernwaffen zu nutzen oder diese für die Konzipierung, Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Waffen zu verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, chemische, biologische und Kernwaffen. Wenn erforderliche bzw. geeignete Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen nicht eingeholt werden, sei es aufgrund der Untätigkeit einer zuständigen Regierungsbehörde oder aus anderen Gründen, oder wenn solche Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen verweigert oder widerrufen werden, oder wenn die geltenden Exportkontrollgesetze und/oder -vorschriften Schneider Electric die Erfüllung eines Auftrags verbieten würden oder Schneider Electric nach Einschätzung von Schneider Electric anderweitig einem Haftungsrisiko gemäß den geltenden Exportkontrollgesetzen und/oder -vorschriften ausgesetzt wäre, wenn es den Auftrag erfüllen würde, ist Schneider Electric von allen Verpflichtungen im Rahmen eines solchen Auftrags und/oder dieses EULA befreit. 15. ABTRETUNG Ihre Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden EULA können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schneider Electric von Ihnen oder Ihren Vertretern nicht verkauft, in Unterlizenz vergeben, vermietet, abgetreten, überlassen oder übertragen werden; dies gilt auch für jede andere Form der Verfügung über diese Rechte. Schneider Electric kann seinerseits alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz an jedes Unternehmen innerhalb der Schneider Electric-Gruppe oder an jede andere Firma abtreten, die er übernimmt, kontrolliert oder mit der er fusioniert. 16. DAUER UND BEENDIGUNG 16.1 Das Ihnen im Rahmen dieser EULA gewährte Lizenzrecht wird wirksam, sobald Sie die enthaltenen Bestimmungen akzeptieren. Das Lizenzrecht bleibt wirksam, bis seine Gültigkeit abläuft oder endet, wenn (i) das Lizenzrecht Ihnen in Übereinstimmung mit Paragraph 1 für einen begrenzten Zeitraum gewährt wurde und das Ende dieses Zeitraums erreicht ist, oder (ii) das Lizenzrecht Ihnen in Übereinstimmung mit Paragraph 1 für einen Testzeitraum gewährt wurde und Sie die Lizenz nach Ablauf des besagten Testzeitraums gemäß Paragraph 2 nicht aktivieren, oder (iii) diese EULA mit sofortiger Wirkung von Schneider Electric oder Ihnen gekündigt wird, wenn Sie oder Schneider Electric den geltenden Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden EULA nicht nachkommen. 16.2 Nach Ablauf, Beendigung oder Kündigung des Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechts beenden Sie unmittelbar die Verwendung der Software und müssen (i) die Software, sofern Sie Ihnen in physischer Form bereitgestellt wurde, mit allen zugehörigen Kopien und Daten entfernen und definitiv löschen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die auf Ihren Computern, Speicherplatten oder Servern gespeicherten Kopien und Daten, mit allen gedruckten Begleitunterlagen und der entsprechenden Verpackung und (ii) die Software, wenn Sie sie heruntergeladen haben, von Ihren Computern, Speicherplatten, Servern oder anderen Geräten, auf denen die Software abgelegt wurde, entfernen und definitiv löschen, einschließlich aller zugehörigen Dateien und sonstigen Unterlagen, die in elektronischer Form vorliegen. In beiden Fällen, (i) und (ii), übermitteln Sie auf Anfrage von Schneider Electric eine schriftliche Bestätigung für Schneider Electric aus, dass Sie alle angeforderten Aktionen gemäß diesem Paragraph 16.2 ausgeführt haben. 16.3 Die Beendigung des Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechts beeinflusst in keiner Weise die Rechte oder Rechtsmittel, die sich vor besagter Beendigung im Rahmen dieser EULA zugunsten von Schneider Electric ergeben haben. 17. SONSTIGES 17.1 Die vorliegende EULA und die Anlagen hierzu stellen die vollständige Vereinbarung dar, die zwischen Ihnen und Schneider Electric zu dem hier behandelten Gegenstand getroffen wurde, und sie ersetzt jede mündliche, elektronische oder schriftliche Vereinbarung oder Abrede zu einem ähnlichen Gegenstand. Die Dokumentation ist integraler Bestandteil der im Rahmen dieser EULA gewährten Lizenz. Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der vorliegenden EULA und der Dokumentation sind die Bestimmungen dieser EULA maßgebend. Bei Unterschieden zwischen den Bestimmungen der gedruckten Fassung dieser EULA, die ggf. mit dem Softwarepaket geliefert wird, und einer auf dem Computerbildschirm angezeigten Vereinbarung ist die gedruckte Fassung maßgebend. 17.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser EULA von einem zuständigen Gericht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, unternehmen Sie und Schneider Electric alle zumutbaren Schritte, um die betroffenen Bestimmungen wirksam, rechtmäßig oder durchsetzbar zu machen, wobei ihre ursprünglichen Absichten zu berücksichtigen sind, und diese geänderten Bestimmungen werden von Ihnen und Schneider Electric in vollem Umfang durchgesetzt. Die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen bleibt von der Feststellung der Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen unberührt. 17.3 Eine Versäumnis oder ein Verzug Ihrerseits oder von Schneider Electric bei der Ausübung der Befugnis, des Rechts oder Vorrechts ist nicht als Verzicht auf diesen Anspruch anzusehen. Auch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung einer solchen Befugnis, Rechts oder Vorrechts eine anderweitige oder weitere Ausübung einer Befugnis, eines Rechts oder Vorrechts nicht aus. 17.4 Überschriften in dieser EULA dienen nur der leichteren Orientierung und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung. 17.5 Im Singular ausgedrückte Wörter schließen den Plural ein und umgekehrt. 17.6 Die Paragraphen 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 der vorliegenden EULA gelten auch nach Beendigung dieser EULA oder nach Ablauf des Ihnen im Rahmen dieser EULA in Übereinstimmung mit Paragraph 16.1 gewährten Lizenzrechts uneingeschränkt weiter. Desgleichen gelten alle Bestimmungen, die ihrem Wesen nach die Beendigung oder den Ablauf dieser EULA und des Ihnen im Rahmen der EULA gewährten Lizenzrechts überdauern, auch weiterhin uneingeschränkt nach der besagten Beendigung oder dem Gültigkeitsablauf. Darüber hinaus sind auch alle Ihre im Rahmen dieser EULA festgelegten Entschädigungsverpflichtungen nach Ablauf oder Kündigung dieser EULA weiterhin gültig. 17.7 Schneider Electric ist Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar oder als in Verzug oder vertragsbrüchig aufgrund einer Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag anzusehen, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung auf Streiks, Arbeitskonflikte, zivile Unruhen, Aufruhr, Rebellion, Invasion, Epidemie oder Feindseligkeiten zurückzuführen ist, Krieg, Terroranschlag, Embargo, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Sabotage, Schwankungen oder Nichtverfügbarkeit von elektrischer Energie, Wärme, Licht, Klimaanlage oder Ihren Geräten, Verlust und Zerstörung von Eigentum oder andere Umstände oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Schneider Electric liegen. 18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 18.1 Diese EULA unterliegt ausschließlich den Gesetzen des Landes (auf Bundes- und Landesebene, falls zutreffend), in dem Schneider Electric seinen eingetragenen Sitz oder seine Hauptniederlassung hat, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des betreffenden Landes. Soweit dies möglich ist, vereinbaren Schneider Electric und Sie, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf auf diesen EULA keine Anwendung findet. 18.2 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser EULA ergeben, werden dem Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer vorgelegt und letztendlich gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem in Übereinstimmung mit besagter Ordnung ernannten Schiedsmann beigelegt. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in dem Land, in dem Schneider Electric seinen eingetragenen Sitz oder seine Hauptniederlassung hat, abgehalten. Der Gerichtsbeschluss im Anschluss an den Schiedsspruch kann von jedem Gericht gefasst werden, das über Gerichtsbarkeit verfügt. UNBESCHADET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VORLIEGENDEN EULA ODER DER SCHIEDSGERICHTSORDNUNG IST DER SCHIEDSMANN NICHT BEFUGT, SCHADENERSATZANSPRÜCHE ZUZUERKENNEN, DIE DIE HÖHE DER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER ANWALTSKOSTEN UND KOSTEN FÜR SACHVERSTÄNDIGE) ODER DIE IN DIESER EULA FESTGELEGTEN HAFTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN UND SCHADENSBEGRENZUNGEN ÜBERSCHREITEN, UND ALLE PARTEIEN VERZICHTEN HIERMIT UNWIDERRUFLICH AUF DAS RECHT, DERARTIGEN SCHADENERSATZ (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STRAFSCHADENERSATZ) IN JEGLICHER FORM ZU ERHALTEN. DER SCHIEDSMANN HAT SICH AN DIE GELTENDE RECHTSPRECHUNG, WIE IN PARAGRAPH 18.1 ANGEGEBEN, UND AN DIE BESTIMMUNGEN DIESER EULA ZU HALTEN. Der Schiedsmann kann in Situationen, in denen finanzielle Schadenersatzansprüche unangemessen wären, eine gerechte Entlastung beschließen. Die erfolgreiche oder obsiegende Partei hat Anspruch auf eine Rückerstattung angemessener Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige und sonstiger Kosten in Verbindung mit dem Schiedsgerichtsverfahren, zusätzlich zu anderem Schadenersatz, zu dem sie unter Umständen berechtigt ist. 18.3 Sie erkennen an und stimmen zu, dass irreparable Schäden für Schneider Electric entstehen (für die gesetzliche Schadenersatzansprüche nicht als adäquate Abhilfe gelten können), wenn Sie gegen Bestimmungen der vorliegenden EULA verstoßen und diese Bestimmungen nicht ausdrücklich durchgesetzt werden. Aus diesem Grund erhält Schneider Electric im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen diese EULA durch Sie zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln Anspruch auf (a) eine einstweilige Verfügung oder ein anderes Rechtsmittel zur Unterlassung des Verstoßes, ohne dass ein tatsächlich entstandener Schaden nachgewiesen oder eine gerichtliche Verfügung oder schriftliche Verpflichtung vorgelegt werden muss, oder (b) eine Gerichtsentscheidung zur Erbringung der spezifischen Leistung aus der anwendbaren Bestimmung dieser Vereinbarung oder (c) beides, soweit dies in dem Land, in dem Schneider Electric seinen eingetragenen Hauptsitz oder Hauptgeschäftssitz hat, gesetzlich zulässig ist und/oder, sofern in diesem Zusammenhang maßgeblich, wenn Sie die Software auf Bundes- oder Landesebene, sofern zutreffend, installieren, kopieren, ausführen oder anderweitig nutzen. 19. RECHTSKRÄFTIGKEIT In bestimmten Rechtsordnungen, wie in Anlage 1 zu dieser EULA festgelegt, kommen in Bezug auf Ihre Nutzung der Software unter Umständen andere Bestimmungen zwischen Schneider Electric und Ihnen zur Anwendung. Alle Bestimmungen der vorliegenden EULA, die von den Bestimmungen der besagten Rechtsordnungen gemäß Anlage 1 nicht abgeändert werden, sind zwischen Schneider Electric und Ihnen in den entsprechenden Gerichtsbarkeiten wirksam. ANLAGE A WARTUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON SCHNEIDER ELECTRIC WÄHREND DER LIZENZDAUER Schneider Electric verpflichtet sich, Ihnen während der Laufzeit der Lizenz die folgenden Wartungs- und Supportleistungen zur Verfügung zu stellen: a. Fehlerbehebung bei einer bestehenden Installation und/oder Konfiguration des Software-produkts; b. Abgabe von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Verwendung oder Einrichtung des Software-produkts; und c. Bereitstellung notwendiger Upgrades zur Behebung kritischer Probleme oder Cybersicherheits-lücken. Wenn die Lizenzdauer abgelaufen ist oder dieser EULA gekündigt wurde, ist Schneider Electric nicht verpflichtet, Ihnen die vorgenannten Wartungs- und Supportleistungen zu erbringen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktualisierungen, Korrekturen oder Patches für das Softwareprodukt).   ANLAGE 1 ZUR ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG SPEZIFISCHE REGELUNGEN / BESTIMMUNGEN IN UNTERSCHIEDLICHEN RECHTSORDNUNGEN USA: Zusätzlich zu den Angaben in Paragraph 2 „Einschränkungen“, a) – e) oben: Die Software gilt als „Commercial Item(s)“ (Handelsüblicher Artikel) gemäß der Definition in 48 C.F.R. § 2.101, bestehend aus „Commercial Computer Software“ (Handelsübliche Computersoftware) und „Commercial Computer Software Documentation“ (Handelsübliche Softwaredokumentation) gemäß der Definition in 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 222.7202-1 bis einschließlich § 227.7202-4 werden US-amerikanischen Regierungsbehörden für handelsübliche Computersoftware und handelsübliche Softwaredokumentation genau dieselben Lizenzrechte wie allen anderen Endbenutzern in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden EULA gewährt. Hersteller ist Schneider Electric. ARGENTINIEN: Unterparagraph 9.2 von Paragraph 9 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt: 9.2 Der Gewährleistungszeitraum beträgt einhundert und achtzig (180) Tage ab dem Datum der Zustellung der Software an Sie. AUSTRALIEN: Unterparagraph 9.6 von Paragraph 9 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt: 9.6 Bestimmte Rechtsprechungen, einschließlich das australische Verbrauchergesetz, umfassen ggf. Gewährleistungen oder Bedingungen oder schreiben zwingende Garantien oder Verpflichtungen für Schneider Electric vor, die weder ausgeschlossen noch eingeschränkt oder geändert bzw. nur begrenzt ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können. Vorbehaltlich dieses Paragraphs 9.6 beschränkt Schneider Electric seine Gewährleistung in Bezug auf Ansprüche oder Forderungen gemäß den Bestimmungen nach eigener Wahl auf: (i) den Ersatz der Software oder die Bereitstellung einer vergleichbaren Software, (ii) die Reparatur der Software, (iii) die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Software oder den Erwerb einer vergleichbaren Software oder (iv) die Zahlung der Kosten für eine Reparatur der Software BRASILIEN: Unterparagraph 2.2 (v) von Paragraph 2 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt: (v) die Software unter Verletzung der Gesetze und Vorschriften der USA oder der geltenden Gerichtsbarkeit, in der Sie die Software nutzen oder herunterladen, insbesondere unter Verstoß gegen Gesetz Nr. 9.609 vom 19. Februar 1998 und den gesetzlichen Vorschriften Brasiliens direkt oder indirekt zu exportieren, zu re-exportieren, herunterzuladen oder zu versenden. KANADA: Folgende Paragraphen werden hinzugefügt: Anwendung der örtlichen zwingenden Gesetze Die Parteien wünschen nicht, dass die Ausführung dieser EULA Vorrang vor der Anwendung örtlicher zwingender Gesetze oder gesetzlicher Vorschriften erhält oder diese ausschließt. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, alle erforderlichen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen, um alle örtlichen zwingenden Gesetze oder zum Datum des Inkrafttretens geltenden gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Langue Français / Französisch Les parties aux présentes ont demandé que les Conditions de vente soient rédigées en langue anglaise. Sie stimmen zu, dass diese EULA nur in Englisch verfasst wird. DEUTSCHLAND Unterparagraph 9 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt: 9. GEWÄHRLEISTUNGEN 9.1 Schneider Electric übernimmt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Lieferung von Schneider Electric oder einem autorisierten Vertriebspartner an Sie (oder innerhalb eines anderen Gewährleistungszeitraums in Abhängigkeit von der auf der Website von Schneider Electric verfügbaren Referenznummer und zugehörigen Beschreibung der Software) die Gewährleistung, dass (i) die Software im Wesentlichen nach Maßgabe der in der Dokumentation beschriebenen Spezifikationen funktioniert und (ii) der Datenträger, auf dem Ihnen die Software bereitgestellt wird (falls in greifbarer Form) und der Lizenzschlüssel (sofern vorhanden) frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Wenn die Software während des Gewährleistungszeitraums nicht gemäß der Gewährleistung funktioniert, behebt Schneider Electric nach eigenem Ermessen den Defekt bzw. die Nicht-Konformität oder ersetzt die defekte Software, den defekten Datenträger oder Lizenzschlüssel ohne jegliche Kosten für Sie, vorausgesetzt (i) Sie informieren Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartner innerhalb des oben genannten Gewährleistungszeitraums über den Defekt und (ii) der Defekt ist nicht von den in Paragraph 9.4 unten festgelegten Ausschlüssen betroffen. Sollte Schneider Electric nicht in der Lage sein, einen Defekt oder eine Nicht-Konformität trotz angemessener Gelegenheit dazu während des Gewährleistungszeitraums zu beheben, sind Sie berechtigt, – wenn der Defekt oder die Nicht-Konformität nicht physisch ist – vom Vertrag über die betroffene Software zurückzutreten. 9.2 Die Gewährleistung von Schneider Electric ist ausgeschlossen, wenn die Software, ihr Datenträger oder ihr Lizenzschlüssel verändert wurde oder als Folge einer fahrlässigen oder nicht autorisierten Nutzung nicht funktioniert, wie zum Beispiel durch die Verwendung der Software mit Produkten von Drittanbietern (Hardware, Software, Firmware oder Betriebssystem), die von Schneider Electric nicht für den Einsatz mit der Software vorgesehen sind, durch den Gebrauch eines unzulässigen Hard- oder Softwareschlüssels (falls zutreffend) mit der Software oder durch die unbefugte Wartung der Software. Ein Ihnen gemäß obigem Paragraph 9.1 für die Software, den Datenträger oder den Lizenzschlüssel gelieferter Ersatz wird für die verbleibende Zeit der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder für sechs (6) Monate gewährleistet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. 9.3 Die Gewährleistung von Schneider Electric entfällt ebenfalls im Fall eines Defekts oder einer Funktionsstörung der Software, soweit ein derartiger Defekt bzw. eine derartige Funktionsstörung durch die Implementierung eines von Schneider Electric gemäß Paragraph 5.4 für Sie verfügbar gemachten Updates oder Upgrades, zu der Sie berechtigt sind und aufgefordert wurden, hätte verhindert werden können. 9.4 Das Voranstehende legt die gesamte Gewährleistungsverpflichtung von Schneider Electric Ihnen gegenüber fest, sofern von geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht anderweitig vorgeschrieben. 9.5 Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge, die vermeintlich von Schneider Electric, seinen autorisierten Vertriebspartnern, Vertretern oder Mitarbeitern oder sonstigen Personen in seinem Namen abgegeben werden, begründen eine Haftung oder verlängern oder verändern den Umfang der in dieser EULA ausgedrückten Gewährleistungen in irgendeiner Weise. Unterparagraphen 10.1 bis 10.3 von Paragraph 10 „Haftung“ werden durch Folgendes ersetzt: 10. HAFTUNG 10.1 Sofern in der vorliegenden EULA, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nicht anderweitig angegeben, haftet Schneider Electric für Verstöße gegen vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften. 10.2 Schneider Electric kann für Schäden - ungeachtet deren rechtlicher Grundlage - im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Schneider Electric nur a) für Schäden, die auf Körperverletzungen (Leben, Körper, Gesundheit) zurückzuführen sind. b) für Schäden, die auf einen Verstoß gegen eine grundlegende vertragliche Verpflichtung (eine Verpflichtung, die erfüllt werden muss, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags zu gewährleisten und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner in der Regel oder ggf. verlässt) zurückzuführen sind. Allerdings ist die Haftung durch Schneider Electric in diesem Fall auf eine Entschädigung für den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden beschränkt. c) für Schäden, die auf Datenverlust zurückzuführen sind. Die Haftbarkeit von Schneider Electric bleibt in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der für einen gewissenhaften Benutzer anfällt, der regelmäßig risikoadäquate Sicherungskopien anfertigt. 10.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Paragraph 10.2 sind bei arglistigem Verschweigen eines Defekts oder bei Garantie der Qualität der Software durch Schneider Electric nicht gültig. Dasselbe gilt für Ansprüche oder Anforderungen von Ihnen gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in Bezug auf die Haftbarkeit von Schneider Electric gelten ebenfalls für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Schneider Electric. PERU: Der dritte Paragraph der Einleitung WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN wird durch Folgendes ersetzt: Die EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihrer Gesellschaft, Ihrer Firma oder jeder anderen juristischen Person, der die Software zur Verfügung gestellt wurde (im Folgenden als „Sie“ bezeichnet), und Schneider Electric (wie nachstehend definiert). Sie erklären, dass jede Person, die in Ihrem Namen oder in Ihrem Interesse handelt und die Installation der Software abschließt, über die Vollmacht oder gesetzliche Befugnis verfügt, Sie rechtlich zu binden und Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieser EULA zu geben. Wenn ein Systemintegrator, Auftragnehmer, Berater oder eine andere Partei das Softwareprodukt in Ihrem Namen installiert oder verwendet, bevor Sie selbst das Softwareprodukt verwenden, dann wird diese Partei als Ihr Bevollmächtigter oder Vertreter angesehen, der in Ihrem Namen handelt, und es wird davon ausgegangen, dass Sie allen in dieser EULA enthaltenen Bestimmungen zugestimmt haben, als hätten Sie das Softwareprodukt selbst installiert oder verwendet. Wenn Sie eine Drittpartei sind (z. B. ein Systemintegrator, ein Auftragnehmer, ein Berater oder eine andere Drittpartei), die das Softwareprodukt im Namen eines Endbenutzers oder Lizenznehmers des Softwareprodukts (im Folgenden „Endbenutzer“) bzw. vor diesem installiert oder verwendet, dann liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die Vollmacht oder Befugnis zur rechtlichen Bindung des Endbenutzers an diese EULA erhalten haben. Unterparagraph 3.2 (iv) von Paragraph 3 „Beschreibung anderer Rechte“ wird durch Folgendes ersetzt: 3.2 Autorisierte Anwendungen. (…) (iv) Sie halten Schneider Electric von und gegen jegliche Forderungen, unabhängig davon, ob diese sich auf Vertrag, Gewährleistungen oder Garantien, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängige Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage stützen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden aus Geschäftsverlust, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rechtsstreitigkeiten einschließlich Anwaltsgebühren, Datenverlust und auf alle anderen geldwerten oder immateriellen Verluste und Schäden, die aufgrund der Verwendung oder Verteilung Ihrer autorisierten Anwendungen entstehen bzw. sich daraus ergeben, schad- und klaglos, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß der geltenden Rechtsprechung übersteigt (auf Bundes- oder Landesebene, sofern zutreffend); die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA. Unterparagraph 3.3 (v) von Paragraph 3 „Beschreibung anderer Rechte“ wird durch Folgendes ersetzt: 3.3 Einbettung oder Integration der Software. Sie dürfen die Software einbetten oder anderweitig in Ihr eigenes Produkt oder in ein Produkt eines Drittanbieters integrieren, sofern: (…) (v) Sie Schneider Electric von und gegen jegliche Forderungen, unabhängig davon, ob diese sich auf Vertrag, Gewährleistungen oder Garantien, unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder verschuldensunabhängige Haftung auf gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage stützen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schäden aus Geschäftsverlust, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Rechtsstreitigkeiten einschließlich Anwaltsgebühren, Datenverlust und auf alle anderen geldwerten oder immateriellen Verluste und Schäden, die aufgrund der Verwendung oder Verteilung Ihrer autorisierten Anwendungen entstehen bzw. sich daraus ergeben, schad- und klaglos halten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß der geltenden Rechtsprechung übersteigt (auf Bundes- oder Landesebene, sofern zutreffend); die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA. Unterparagraph 10.2 von Paragraph 10 „Haftung“ wird durch Folgendes ersetzt: 10.2 UNBESCHADET ANDERS LAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DER VORLIEGENDEN EULA KÖNNEN WEDER SCHNEIDER ELECTRIC NOCH AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER SOFTWARE BETEILIGTE DRITTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE LIZENZGEBER VON SCHNEIDER ELECTRIC, FÜR JEGLICHE MITTELBARE SCHÄDEN, SCHÄDEN IDEELLER ART, NEBENSCHÄDEN, SCHADENERSATZFORDERUNGEN, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, VERLUSTE, AUSGABEN ODER KLAGEANSPRÜCHE HAFTBAR GEMACHT WERDEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUFGRUND VON GESCHÄFTSVERLUST, NUTZUNGSVERLUST, UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUST DES FIRMENWERTS, DATENVERLUST ODER ANDERER FINANZIELLER ODER NICHT-FINANZIELLER EINBUSSEN ODER VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DER MISSBRÄUCHLICHEN NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN SCHNEIDER ELECTRIC VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. Der nachstehende Satz wird am Ende von Unterparagraph 10.7 von Paragraph 10 „Haftung“ eingefügt: Sie erklären, dass Schneider Electric keine Datenverarbeitung in Ihrem Namen oder in Ihrem Interesse durchführt und folglich nicht als Datenverarbeiter betrachtet werden kann. POLEN: Unterparagraph 10.8 bis Paragraph 10 „Haftung“ wird durch Folgendes ersetzt: 10.8 Die in der vorliegenden EULA enthaltenen Haftungseinschränkungen oder Haftungsausschlüsse gelten nur soweit gesetzlich zulässig gemäß der für diese EULA geltenden Rechtsprechung und berühren insbesondere nicht die gesetzlichen Rechte, die Ihnen gegebenenfalls nach den geltenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen oder dem Ordnungsrecht im jeweiligen Land (auf Bundes- oder Landesebene, sofern anwendbar) zugutekommen. Insbesondere kann Schneider Electric für Schäden - ungeachtet deren rechtlicher Grundlage - im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Unterparagraph 15 „Abtretung“ wird durch Folgendes ersetzt: Ihre Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden EULA können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schneider Electric von Ihnen oder Ihren Vertretern nicht verkauft, in Unterlizenz vergeben, vermietet, abgetreten, überlassen oder übertragen werden; dies gilt auch für jede andere Form der Verfügung über diese Rechte. Schneider Electric kann seinerseits alle Rechte und Pflichten aus dieser Lizenz an jedes Unternehmen innerhalb der Schneider Electric-Gruppe oder an jede andere Firma abtreten, die er übernimmt, kontrolliert oder mit der er fusioniert. RUSSLAND: Paragraph 9 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt: 9.1 Alle anderen Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig, sind ausgeschlossen. 9.2 Schneider Electric hat zwar alle angemessenen Schritte zur Identifizierung von Viren, Bugs und anderen Anomalien in der Software mithilfe handelsgängiger Hilfsmittel unternommen, erklärt und garantiert jedoch nicht, dass die Software frei von derartigen Fehlern ist oder dass diese behoben werden können. Die der oben genannten Lizenz unterliegenden Software wird „wie besehen“ bereitgestellt. Zusatz zu den Angaben in Paragraph 14 „Ausfuhrkontrolle“ oben: Die im Rahmen dieser EULA bereitgestellten Software enthält ggf. Komponenten und/oder Technologien aus den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“), der Europäischen Union („EU“) und/oder anderen Ländern. Sie erklären und stimmen zu, dass die Bereitstellung, Abtretung und/oder Nutzung der Software und/oder der integrierten Technologien im Rahmen dieser EULA uneingeschränkt den geltenden US-amerikanischen, der europäischen und anderen nationalen oder internationalen Gesetzen und/oder Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle entsprechen. Sofern nicht die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt wurden und Schneider Electric seine Zustimmung gegeben hat, darf die Software nicht (i) an Zielorte und Dritte (ggf. einschließlich aber nicht beschränkt auf Einzelpersonen, Gruppen und/oder Behörden) exportiert oder re-exportiert werden, für die Beschränkungen durch geltende Gesetze und/oder Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle existieren, oder (ii) für Zwecke oder in Bereichen verwendet werden, die Einschränkungen gemäß geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle unterliegen. Des Weiteren stimmen Sie zu, dass die Software weder direkt noch indirekt in Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen, in Trägersystemen für Kernwaffen oder bei der Planung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung für Waffen eingesetzt wird, einschließlich aber nicht beschränkt auf chemische, biologische oder atomare Waffen. Wenn erforderliche oder angebrachte Lizenzen, Genehmigungen oder Autorisationen nicht erhalten werden, ob aufgrund der Untätigkeit zuständiger Ämter oder Behörden oder aus anderen Grünen, wenn derartige Lizenzen, Genehmigungen oder Autorisationen abgelehnt oder zurückgezogen werden, wenn die geltenden Gesetze und/oder Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle Schneider Electric von der Ausführung eines Auftrags abhalten oder Schneider Electric nach eigener Einschätzung durch die Ausführung des Auftrags anderweitig einem Haftungsrisiko gemäß den geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle aussetzen würden, wird Schneider Electric von allen Verpflichtungen im Rahmen des betreffenden Auftrags und/oder dieser EULA freigestellt. Zusatz zu den Angaben in Paragraph 17 „Sonstiges“ oben: Die von dieser EULA betroffenen Parteien akzeptieren die Anwendung von Verfahren zur Korruptionsvorbeugung und überwachen deren Einhaltung. Die Parteien verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um das Geschäftsrisiko in Verbindung mit Gegenparteien, die ggf. in korrupte Geschäfte verwickelt sind, auf ein Mindestmaß zu begrenzen, und gewährleisten gegenseitige Unterstützung, um jeglicher Korruption vorzubeugen. Hiermit verpflichten sich die Parteien zur Umsetzung von Audit-Verfahren, um jeglichem Risiko einer Beteiligung an korrupten Handlungen vorzubeugen. ANLAGE 2 ZUR ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG BESONDERE ARTEN VON LIZENZEN Spezielle andere Nutzungsrechte können Ihnen je nach Art der Lizenz, die Sie erworben haben, gewährt werden. Ausbildungslizenz. Wenn Sie die Software nur für pädagogische Zwecke erwerben möchten, kontaktieren Sie bitte Schneider Electric oder einen autorisierten Händler in Ihrem Land. Falls die Software als akademische oder Lernsoftware gekennzeichnet ist, müssen Sie ein qualifizierter pädagogischer Benutzer sein, um Anspruch auf Nutzung der Software erheben zu können. Wenn Sie kein qualifizierter pädagogischer Benutzer sind, sind Sie nach dieser EULA nicht zur Nutzung von akademischer oder Lernsoftware berechtigt. Um festzustellen, ob Sie ein qualifizierter pädagogischer Benutzer sind, kontaktieren Sie bitte Schneider Electric oder einen autorisierten Händler in Ihrem Land. Sobald Sie eine Lizenz zur Nutzung der akademischen oder pädagogischen Software erhalten haben, dürfen Sie die Software nicht veräußern oder übertragen oder Ihr Lizenzrecht auf Nutzung in Form einer Unterlizenz vergeben, es sei denn an eine andere Person, die von Schneider Electric als qualifizierter pädagogischer Benutzer bestimmt wurde. Der in diesem Paragraphen der vorliegenden EULA verwendete Begriff „Person“ sollte weit ausgelegt werden, um ohne Einschränkung jede Person, jeden Konzern, jedes Unternehmen oder jede andere juristische Person einzuschließen. Lizenz für Einsatzerprobung. Wenn Sie eine Lizenz zum Zweck der Einsatzerprobung erworben haben, erkennen Sie an und stimmen zu, dass die unter einer Einsatzerprobungslizenz an Sie lizenzierte Software lediglich eine Vorabveröffentlichungs-Software ist. Als solche ist die Software möglicherweise nicht voll funktionsfähig und Sie tragen das gesamte Risiko für die Ergebnisse und die Leistung der Software. Sie sind berechtigt, die an Sie unter einer Erprobungslizenz lizenzierte Software auf Computern an Ihrem Arbeitsplatz ausschließlich zum Zweck der Prüfung zu installieren und zu nutzen, bevor diese von Schneider Electric kommerzialisiert wird, und möglicherweise Fehler, Bugs oder Defekte in der besagten Software zu identifizieren. Sie stimmen ebenfalls zu, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Schneider Electric Feedback in Bezug auf Ihre Nutzung der Software zukommen zu lassen, einschließlich eines umgehenden Berichts an Schneider Electric über Fehler, Bugs oder Defekte, die Sie eventuell finden. Ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen in dieser EULA dürfen Sie Anwendungen, die Sie mit der Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellten Software erstellen, nicht verteilen oder übertragen. Schneider Electric aktualisiert die Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellte Software nicht und stellt hierfür keinen Support bereit. Die Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellte Software kann Code enthalten, der nach einer gewissen Zeit die Software deaktiviert und sie dadurch unbrauchbar macht. Obwohl die Software versuchen wird, Sie vor der Deaktivierung zu warnen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Software mit oder ohne Vorwarnung deaktiviert oder unbrauchbar gemacht werden kann. Nach einer solchen Deaktivierung wird diese EULA als beendet angesehen. Vor Deaktivierung der Software können Sie Schneider Electric kontaktieren, um Ihre Erprobungslizenz in eine Standardlizenz umzuwandeln, die von der vorliegenden EULA bei Freigabe der endgültigen Version der Software geregelt wird, falls und wenn diese von Schneider Electric verfügbar ist, indem Sie die geltenden Lizenzgebühren (falls zutreffend) an Schneider Electric zahlen und den/die entsprechenden Aktivierungscode(s) von Schneider Electric erhalten. Firmenlizenz. Sie können keine Firmenlizenz erwerben, es sei denn, Sie sind ein Unternehmen oder ein Konzern. Falls Sie eine Firmenlizenz von Schneider Electric erwerben, werden die Datenträger, auf denen die Software an Sie bereitgestellt wird, so konfiguriert, dass sie nur verwendet werden können, um die Software unter einer Firmenlizenz zu betreiben. Die Datenträger geben ausdrücklich den Namen Ihrer Firma, Ihres Konzerns oder Ihrer Unternehmensgruppe als Lizenznehmer einer Firmenlizenz auf der Software an. Die Datenträger, die die Software enthalten, werden Ihnen separat von der Lizenzdatei bereitgestellt, die zur Aktivierung der Software notwendig ist. Die Lizenzdatei wird konfiguriert, sodass sie die Software nur mit einer Firmenlizenz aktivieren kann. Bei Erwerb einer Firmenlizenz erwerben Sie gleichzeitig eine Nutzungslizenz mit den folgenden Einschränkungen: – Sie dürfen die Software nur zur Nutzung durch autorisierte Benutzer von und zu den Standorten installieren. – Jede Verwendung einer Ihnen im Rahmen einer Firmenlizenz bereitgestellten Software durch eine Person, die kein berechtigter Benutzer ist, sowie von oder zu einem Ort, der gemäß diesen Bestimmungen nicht als Standort qualifiziert ist, ist strengstens untersagt. Bei Erwerb einer Firmenlizenz wird als eine ausdrückliche Abweichung zu Paragraph 2.2 (i) der vorliegenden EULA vereinbart, dass: - Sie das Recht erwerben, die Software zu kopieren oder zu reproduzieren, einschließlich des Rechts auf Duplizierung des Datenträgers, auf dem Ihnen die Software bereitgestellt wird, und der zugehörigen Lizenzdatei; und - Sie das Recht erwerben, die Nutzung der Software durch ein Unternehmen oder einen Konzern, das bzw. der Teil Ihrer Unternehmensgruppe ist (wie nachfolgend definiert), zu gestatten, in beiden Fällen für den alleinigen und eingeschränkten Zweck der Ausübung des gleichzeitigen Nutzungslizenzrechts, das Ihnen unter der Firmenlizenz gewährt wurde, innerhalb der oben festgelegten Grenzen. Diese Anlage ist integraler Bestandteil der vorliegenden EULA und alle Bestimmungen dieser EULA, die nicht ausdrücklich von dieser Anlage abweichen, gelten für Sie in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden zusätzlich zu den in dieser Anlage festgelegten Bestimmungen. Die hier verwendeten und nur für Firmenlizenzen geltenden Begriffe haben folgende Bedeutung: - Der Begriff „Unternehmensgruppe“ verweist auf ein Unternehmen oder einen Konzern: a) in dem Sie direkt oder indirekt die Stimmrechte von mehr als 50 % des ausgegebenen Stammkapitals besitzen oder kontrollieren oder (ii) direkt oder indirekt die Ernennung einer Mehrheit der Direktoren (oder gleichwertig) seines Aufsichtsrates (oder eines gleichwertigen Gremiums) kontrollieren oder b) der direkt oder indirekt (i) die Stimmrechte von mehr als 50 % Ihres ausgegebenen Stammkapitals besitzt oder kontrolliert, oder (ii) die Ernennung einer Mehrheit der Direktoren (oder gleichwertig) Ihres Aufsichtsrates (oder eines gleichwertigen Gremiums) kontrolliert, oder c) der sich direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle desselben Unternehmens oder Konzerns befindet wie Sie in Übereinstimmung mit Unterfall b) oben. - Der Begriff „Autorisierte Benutzer“ bezieht sich auf alle Endbenutzer an den Standorten, an denen die Software verwendet wird. - Der Begriff „Standorte“ verweist auf Ihre Einrichtung, an die Schneider Electric die Software zuerst geliefert hat, sowie alle Ihre Einrichtungen und die Einrichtungen Ihrer Unternehmensgruppe, unabhängig davon, ob diese Einrichtungen sich im selben Land oder in mehreren Ländern befinden. © 2023 - Schneider Electric. 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